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Anträge Juli 2020


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Jahresabschluss 2019 und Nachtragsetat 2020: Fragen zu den sehr kurzfristig vorgelegten Vorschlägen der Verwaltung

17. Juli 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion  

Wir beantragen, vor den Entscheidungen des Verwaltungsausschusses bzw. des Gemeinderats zu den Gemeinderats-Drucksachen 512/2020 (Jahresabschluss 2019) und 513/2020 (Nachtragsetat 2020), die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Freie liquide Mittel, die für das Krisenjahr 2020 zur Verfügung stehen Die liquiden Mittel der Landeshauptstadt liegen zum 31.12.2019 auf einem Rekordniveau von rd. 2,74 Mrd. Euro. Die Höhe der freien Liquidität zum 31.12.2019 liegt allerdings bei "nur" rd. 360 Mio. Euro, wovon im Haushaltsplan 2020/2021 bereits rd. 120 Mio. Euro verplant worden sind. Die Höhe der freien Liquidität wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, und hierzu fragen wir: Für welchen Zweck wurden in 2019 haushaltsunwirksame Auszahlungen in Höhe von 124,9 Mio. Euro geleistet? Mit welcher Begründung steigen die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Stadtkämmerei (Amtsbereich 200, Kontengruppe 43100) um sechs Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr? Mit welcher Begründung sollen investive Ermächtigungen in Höhe von 32,8 Mio. Euro im Bereich der Stadtkämmerei (Projekt-Nr. 7.203050, öffentlich-rechtliche Unternehmen) ins Jahr 2020 übertragen werden? Warum müssen die Rückstellungen im Zusammenhang mit den Löschwasserkosten um 3,5 Mio. Euro erhöht werden? Aus welchem Grund veranschlagt die Verwaltung das Vorhalten einer Mindestliquidität von 120 Mio. Euro, wenn die Mindestliquidität gemäß Gemeindehaushaltsverordnung bei 51 Mio. Euro liegt und genügend Liquidität im Stadthaushalt generell vorhanden ist? Welche Teilbeträge der zweckgebundenen Davon-Rücklagen in Höhe von rd. einer Mrd. Euro werden für Auszahlungen in den Jahren 2020 bis 2024 benötigt?
  2. Mehrbedarfe und Mindereinnahmen im Nachtragshaushalt 2020 Im Vorschlag der Verwaltung sind Mehrausgaben in Höhe von 50 Mio. Euro zur teilweisen Abdeckung von Ertragsausfällen bei Beteiligungen enthalten. Um welche konkreten Beteiligungen bzw. Ertragsausfälle geht es hier? Im Vorschlag der Verwaltung sind Mehrausgaben in Höhe von 2 Mio. Euro für die vhs enthalten. Wie begründet die Verwaltung genau diesen Betrag? Im Vorschlag der Verwaltung fehlen Mehraufwendungen für Corona-Hilfen für ärmere Haushalte, die im Antrag 250/2020 ("Auch die Schwächsten in der Corona-Krise nicht alleine lassen") beschrieben sind. Wir beantragen, über diesen Antrag und den damit im Zusammenhang stehenden Mehraufwand bei den Beratungen zur GRDrs 513/2020 Beschluss zu fassen. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land zur Frage, wie die Mittel zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle verteilt werden (Im Nachtragsetat sind für Stuttgart 150 Mio. Euro Mehreinnahmen enthalten, eigentlich müssten es mehr sein)? Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land zur Frage, ob die Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aufgrund der zurückgehenden Steuereinnahmen des Landes reduziert werden oder nicht (in 2020 bzw. in 2021)? 3. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2021 In welcher Höhe sind die einzelnen Ämter von dem Vorschlag im Beschlussantragspunkt 3b) der GRDrs 513/2020 betroffen (Anteil der Ausgaben, die nicht durch Gesetz oder Vertrag verfügt werden müssen)? Welche Investitionen sind von diesem Vorschlag betroffen? Was bedeutet dieser Vorschlag für die Bewirtschaftung der Ausgabereste?