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Anträge Juli 2020


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Gerade jetzt sollten wir die Möglichkeiten fürs „Nachbarschaftsbänkle“ ausnutzen

13. Juli 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Draußen scheint die Sonne, es ist heißt und der Drang nach draußen ist groß. Vor allem seit uns die Corona-Pandemie auf Abstand hält und die Pflege sozialer Kontakte nur im Freien problemlos stattfinden kann. Doch die Minderheit der Stuttgarterinnen und Stuttgarter hat einen Balkon oder
gar einen Garten, um die Zeit im Freien zu verbringen.

Was gibt es da besseres als ein "Nachbarschaftsbänkle" direkt um die Ecke, das zum Verweilen, zum Tratschen und Sitzen einlädt? Und nebenbei noch der Anlaufpunkt fürs Viertel ist?

Wie im Bezirksbeirat Süd berichtet, ist das jedoch nicht immer einfach, denn das Ordnungsamt passt auf wer diese Bank dort installiert. Sitzbänke im öffentlichen Raum, so wie noch bis vor Kurzem in der Liststraße 20 im Stuttgarter Süden, sind nicht erlaubt.

Für Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgt im Gegensatz dazu die laxe Handhabung mit E-Scootern, Rollern oder Motorrädern, die den öffentlichen Raum mehr und mehr als Parkfläche einnehmen. Nicht nur auf kleinen Plätzen, die zum Ballspielen, Radfahren oder Verweilen einladen, auch auf Gehwegen, werden diese Fahrzeuge zur Barriere für Kinderwägen und Rollstühle.

Wir fragen die Verwaltung daher:

  • Welche Unterschiede gibt es bei der Nutzung des öffentlichen Raums zwischen einer Bank und beispielsweise einem E-Scooter oder Motorrad?
  • Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für einen großzügig Umgang mit sogenannten "Nachbarschaftsbänkle" wie wir es in der Liststraße hatten?
  • Wie plant die Verwaltung mit einer zunehmenden Belastung von Fahrzeugen (E-Scootern, Motorrädern und Rollern) in öffentlichen Aufenthalts- und Lebensräumen umzugehen?

Wir beantragen weiter:

  • Die Konzipierung und Umsetzung eines ersten Stuttgarter Rechtsecks der Mobilität, an dem nicht nur Roller und Motorräder, sondern auch E-Bikes und Fahrräder parken können.