Wir beantragen interfraktionell:
1. Die Duldung des Durchgangs der Weilimdorfer Bevölkerung über den Schulhof der Wolfbuschschule außerhalb der schulischen Betreuungszeiten
durch das Schulverwaltungsamt (SVA). Hierbei soll das SVA die umfassende Interessenlage im Bezirk Weilimdorf berücksichtigen.
2. Hilfsweise die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das Baurechtsamt zur Ermöglichung der öffentlichen Durchwegung des Schulhofes außerhalb der schulischen Betreuungszeiten.
3. Die Behandlung im zuständigen Ausschuss.
Begründung:
Die Wolfbuschschule liegt als Grundschule in Weilimdorf an der südlich sowie nördlich verlaufenden Köstlinstraße, die mit Entschließungsantrag vom 19.9.1991 als öffentliche Straße am nördlichen Ende des Schulhofs durch Entwidmung der Fläche zur Sackgasse wurde. Durch diese Entwidmung fiel die Nutzung des Schulhofes in die Verantwortung des Schulverwaltungsamts (SVA), wobei sich die Schule in diesem Zusammenhang zur Duldung des Durchgangs für Fußgänger und Radfahrer auf deren eigene Gefahr lange Jahre bereit erklärte.
Zu 1.
Das SVA berichtete in der Sitzung des Bezirksbeirats Weilimdorf am 22. Juli 2026 über das Ergebnis des Pilotversuchs zum Durchgang über den Schulhof der
Wolfbuschschule. Nach den Ergebnissen des Pilotversuchs sei zur Gewährleistungder Sicherheit der Kinder, die sofortige umfassende Schließung des Durchgangs über den Schulhof unerlässlich. Auf mehrmalige Nachfrage in der Sitzung konnte ein signifikanter Anstieg der Gefahrenlage für Kinder gegenüber dem Zustand vor Beginn des Pilotversuchs nicht plausibel gemacht werden. Insbesondere konnte nicht erklärt werden, weshalb der Schulhof nicht außerhalb der Betreuungszeiten fürden Durchgang geöffnet werden könne. An die Duldung vom 19.9.1991 sieht sich das SVA nicht mehr gebunden. Dies ist nicht plausibel.
Das SVA erörterte am 22. Juli 2026, dass es geeignete Maßnahmen schaffen wolle, um eine klare, unmissverständliche Regelung für die Bevölkerung zu schaffen und nur so die Sicherheit der Kinder garantiert werden könne. Diese soll in der dauerhaften Schließung des Durchgangs über den Schulhof bestehen, indem das mannshohe, schwergängige Tor in Richtung Süden sowie das nördliche Zugangstor mit einer Schließanlage mit Klingel versehen werden soll.
Eine Abschottung der Kinder von der Weilimdorfer Bevölkerung ist weder im Interesse der Kinder noch im Interesse einer offenen Stadtgemeinschaft. Welchen Mehrwert sie für die Sicherheit der Kinder außerhalb der Betreuungszeiten haben soll, ist nicht ersichtlich.
Auch dass die Stadtverwaltung bestehende Wege entlang des Lärmschutzwalls der B 295 und entlang des Schulsportplatzes als Ersatz vorschlägt, die zum einen nicht ausreichend beleuchtet sind und zum anderen hier bereits konkrete Gefahren für Kinder (am helllichten Tag) haben entstehen lassen, zeigt, wie unzureichend die Interessen außerhalb der Schule von der Schulleitung bzw. dem SVA bisher berücksichtigt wurden und wie wenig bekannt die Situation vor Ort ist.
Das SVA stellt Fragen zur Haftung auf, die sowohl in privatrechtlicher Eigentümerhaftung als auch in öffentlich-rechtlicher Trägerhaftung in keiner Weise
durch einen Durchgang auf dem Schulhof verschärft werden, sondern den jeweiligen Trägern (hier dem Schulverwaltungsamt) ohnehin obliegen. Außerdem könnte und sollte außerhalb der Schulzeiten ein Haftungsausschluss durch Anbringung einer entsprechenden Beschilderung für rechtliche Klarheit bei der Bevölkerung und Entlastung der Schule sorgen.
Wir wollen die Ermessensentscheidung zur Duldung des Durchgangs erneut unter Berücksichtigung aller Belange geprüft und im zuständigen Ausschuss erläutert bekommen und dann darüber entscheiden.
Die Abschottung eines solch lebendigen Ortes der Zusammenkunft und der Gemeinschaft fügt Weilimdorf und dem Miteinander im Stadtbezirk einen großen
Schaden zu. Sie schränkt das Vereinsleben der verschiedenen Sportvereine und des Musikvereins ein, behindert das Miteinander der verschiedenen Akteure vor Ort und nicht zuletzt den Alltag der Anwohnerinnen und Anwohner.
Zu 2.
Die Duldung bedürfte lediglich des Willens des SVA, keiner Umwidmung, keiner
Ausnahmegenehmigung und keiner zusätzlichen, teuren baulichen Maßnahme.
Diese Maßnahmen sind jedoch hilfsweise zu prüfen, falls das SVA nicht willens ist,
die bestehenden Interessen in Weilimdorf in einer Gesamtschau abzuwägen.
Gez.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gabriele Munk
Petra Rühle, Fraktionsvorsitzende
CDU
Klaus Wenk, stv. Fraktionsvorsitzender
Leonard Rzymann
SPD und Volt
Stefan Conzelmann, Fraktionsvorsitzender
Jasmin Meergans, Fraktionsvorsitzende
Linke SÖS Tierschutz
Manja Reinholdt
Dennis Landgraf
Freie Wähler
Michael Schrade
Rose von Stein, Fraktionsvorsitzende
FDP
Friedrich Haag
Dr. Cornelius Hummel
PULS
Ina Schumann
Christoph Ozasek, Gruppierungssprecher