Wir beantragen:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. eine kommunale Biodiversitätsstrategie für die Landeshauptstadt Stuttgart als ressortübergreifendes Handlungskonzept mit Ziel- und Maßnahmenplan zu erstellen;
2. bestehende Fördermöglichkeiten des Bundes und weiterer Fördergeber für die Erarbeitung und Umsetzung einer Biodiversitätsstrategie zu evaluieren, beispielsweise das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz;
3. im Austausch mit Städten, die bereits eine kommunale Biodiversitätsstrategie entwickelt oder verabschiedet haben, insbesondere Heidelberg, Mannheim,
München und Osnabrück, die Übertragbarkeit entsprechender Ansätze auf Stuttgart zu untersuchen;
4. dem Gemeinderat die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Handlungsoptionen und den erforderlichen Ressourceneinsatz darzustellen,
inklusive eines Vorschlags für ein Umsetzungs- und Monitoringkonzept mit messbaren Indikatoren zur Bewertung der Zielerreichung (z. B. Entsiegelungsgrad, Habitatvielfalt etc.).
Wir beantragen zudem, diesen Antrag gemäß §24 Abs. GemO spätestens auf die übernächste Tagesordnung des AKU zu setzen.
Begründung:
Die biologische Vielfalt unserer Erde ist die Grundlage allen Lebens und sie ist in einem alarmierenden Ausmaß bedroht. Wissenschaftler sprechen vom sechsten Massenaussterben der Erdgeschichte, verursacht durch menschliches Handeln. Besonders betroffen sind Wildbienen: Von den rund 560 in Deutschland heimischen Arten gilt fast die Hälfte als gefährdet oder bereits ausgestorben. Als spezialisierte Bestäuber sichern sie die Reproduktion wildwachsender Pflanzen und landwirtschaftlicher Kulturen und sind damit unverzichtbar für unsere Ernährungssicherheit. Dabei gilt grundsätzlich: Artenreiche Ökosysteme sind widerstandsfähiger gegenüber Klimaextremen, reinigen Wasser und Luft und speichern CO₂. Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität sind daher keine optionale Kür, sondern eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit. Der vorliegende Antrag knüpft an unseren Antrag „Naturnahe Stadtentwicklung: Wege zur Förderung der Biodiversität“ (0271/2025) an. Denn der Schutz der biologischen Vielfalt gewinnt auch in Städten zunehmend an Bedeutung. Kommunale Biodiversitätsstrategien können bestehende Maßnahmen bündeln und die
Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Förderung der Stadtnatur unterstützen. Sie
bieten zudem die Möglichkeit, unterschiedliche Handlungsfelder besser aufeinander abzustimmen und langfristige Ziele für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt festzulegen.
Städte wie Heidelberg, Mannheim, München oder Osnabrück haben bereits entsprechende Strategien entwickelt und erste Erfahrungen mit deren Umsetzung gesammelt. Diese Beispiele können wertvolle Hinweise für die Ausgestaltung eines möglichen Stuttgarter Ansatzes liefern. Zudem bestehen Fördermöglichkeiten des Bundes und weiterer Programme, die die Erarbeitung und Umsetzung
entsprechender Strategien unterstützen können.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Artenrückgangs und der wachsenden Bedeutung klimaresilienter und naturnaher Städte ist es sinnvoll, die Möglichkeiten einer kommunalen Biodiversitätsstrategie näher zu untersuchen. Daher soll geprüft werden, ob und in welcher Form eine kommunale Biodiversitätsstrategie für Stuttgart sinnvoll ist und welche Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung geschaffen werden müssten. Dabei sollen auch die EU-Biodiversitätsstrategie sowie die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 berücksichtigt werden.
Gezeichnet
Celine Hirschka
Lucia Schanbacher
Jasmin Meergans (Fraktionsvorsitzende)