Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg sowie der
Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater (ProWST) gebeten,
1. die Beschlussfassung über die Realisierung der Interimsspielstätte bis zum Vorliegen der überarbeiteten Planungen für die Sanierung des Littmann-Baus zurückzustellen und beide Vorhaben als zusammenhängendes Gesamtprojekt zu bewerten,
2. die Jurysitzung zum Architektenwettbewerb für die Sanierung des Littmann Baus am 30. Juli zu nutzen, um den teilnehmenden Architekturbüros aktualisierte Planungsprämissen mitzugeben und sie aufzufordern, ihre Entwürfe bis Ende 2026 unter diesen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln,
3. bei der Überarbeitung insbesondere folgende Fragestellungen zu berücksichtigen: – Welche Auswirkungen haben veränderte gesellschaftliche und kulturelle Nutzungsgewohnheiten auf die Anforderungen an ein Opernhaus in den 2040er-Jahren? – Welche Folgen haben Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsprozesse auf Flächenbedarf, Werkstätten, Lagerflächen und betriebliche Abläufe? – Welche Annahmen zur künftigen Personalentwicklung sind den bisherigen Planungen zugrunde gelegt worden und sind diese angesichts der technologischen Entwicklungen weiterhin realistisch? – Welche Bestandteile der bisherigen Planung sind für einen leistungsfähigen Opernbetrieb zwingend erforderlich und welche dienen einer qualitativen Optimierung, ohne unverzichtbar zu sein?
4. außerdem zu untersuchen, ob unter den veränderten planerischen und funktionalen Rahmenbedingungen eine abschnittsweise Sanierung des Littmann-Baus im Bestand und – soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar – auch unter teilweisem Weiterbetrieb möglich wäre und welche Auswirkungen dies auf Bauzeit, Kosten und die Notwendigkeit beziehungsweise Dimensionierung einer Interimsspielstätte hätte,
5. dem Gemeinderat Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 eine Gesamtdarstellung vorzulegen, die sowohl die aktualisierte Planung des Littmann-Baus als auch die Notwendigkeit und ggf. daraus resultierenden
Anforderungen an die Interimsspielstätte einschließlich Kosten, Zeitplan und möglicher Alternativen umfasst.
Begründung:
Die Fraktionsgemeinschaft SPD und Volt erkennt ausdrücklich den außerordentlichen Kraftakt der Projektgesellschaft (ProWST) sowie der Württembergischen Staatstheater an. Durch intensive Überarbeitung der bisherigen Planungen konnten der Flächenbedarf erheblich reduziert und die Kosten gegenüber zwischenzeitlichen Planungsständen deutlich abgesenkt werden. Diese Anstrengungen verdienen Anerkennung und zeigen, dass Wirtschaftlichkeit und Funktionalität konsequent hinterfragt wurden.
Die überarbeitete Interimsspielstätte stellt deshalb eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Planungsständen dar.
Gleichzeitig handelt es sich beim Interim nicht um ein eigenständiges Bauprojekt, sondern um einen Baustein einer Gesamtmaßnahme, deren zentrale finanzielle und planerische Weichen erst mit der Sanierung des Littmann-Baus gestellt werden. Eine Entscheidung über das Interim schafft faktisch weitreichende Bindungen für die anschließende Hauptsanierung. Deshalb sollten beide Projekte im Zusammenhang betrachtet werden.
Die bisherigen Planungsgrundlagen für die Sanierung des Littmann-Baus stammen aus einer Zeit grundlegend anderer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Seither haben sich Baukosten, öffentliche Haushalte und technologische Möglichkeiten erheblich verändert. Zugleich verändern Digitalisierung und Künstliche Intelligenz Arbeitsprozesse in nahezu allen Bereichen. Ebenso wandeln sich das Kultur- und Freizeitverhalten insbesondere jüngerer Generationen. Es ist daher sachgerecht, die funktionalen Anforderungen an ein Opernhaus der 2040er-Jahre noch einmal grundlegend zu überprüfen.
Eine zukunftsfähige Sanierung muss sich deshalb konsequent am Notwendigen orientieren. Ziel muss es sein, den künstlerischen Betrieb dauerhaft zu sichern und gleichzeitig wirtschaftlich verantwortbar zu handeln. Alle Flächen, Funktionen und betrieblichen Anforderungen sollten daraufhin überprüft werden, ob sie auch unter den Rahmenbedingungen der kommenden Jahrzehnte erforderlich sind.
Das Land Baden-Württemberg verfolgt bei zahlreichen öffentlichen Bauvorhaben den Grundsatz „Sanieren im Bestand“. Vor diesem Hintergrund sollte ergebnisoffen geprüft werden, ob unter veränderten planerischen Voraussetzungen auch für den Littmann-Bau eine weitergehende Sanierung im Bestand und – zumindest abschnittsweise – unter Betrieb möglich wäre. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung könnten erhebliche Auswirkungen auf Umfang, Kosten und zeitlichen Bedarf einer Interimsspielstätte haben.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Entscheidung über das Interim erst dann zu treffen, wenn auch die überarbeiteten Planungen für den Littmann-Bau vorliegen. So kann der Gemeinderat auf Grundlage eines aktuellen, belastbaren und zukunftsorientierten Gesamtkonzepts entscheiden.
gez.
Dejan Perc
Jasmin Meergans, Fraktionsvorsitzende
Stefan Conzelmann, Fraktionsvorsitzender