Antrag 0783/2026

Bündnis für einen starken Nahverkehr der Zukunft

Wir stehen heute und in Zukunft für einen starken öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart. Denn wenn die SSB stillsteht, steht auch Stuttgart still. Ein leistungsfähiger ÖPNV ist Grundvoraussetzung für die Mobilität der Menschen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts sowie das soziale und gesellschaftliche Leben in unserer Stadt. Er verbindet Stadtteile, ermöglicht Teilhabe und ist ein zentraler Baustein für das Erreichen unserer Klima- und Mobilitätsziele.

Gerade in finanziell herausfordernden Zeiten bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer SSB. Die anstehenden Investitionen in Infrastruktur, Fahrzeugflotte und Angebotsqualität sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs. Gleichzeitig erfordert das anwachsende strukturelle Defizit eine verlässliche und langfristig tragfähige Finanzierungsperspektive.

Deshalb beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, einen belastbaren Finanzierungsplan zur Deckung des anwachsenden Jahresdefizits der SSB bis zum Jahr 2032 vorzulegen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern und zugleich die notwendigen Investitionen sowie das bestehende und geplante Verkehrsangebot dauerhaft zu gewährleisten.

 

Wir beantragen daher interfraktionell:

1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,

  • unter Berücksichtigung der zukunftsentscheidenden Infrastrukturmaßnahmen (4. Stadtbahnbetriebshof, Sanierung der SSB-Zentrale, Grunderneuerung des Stadtbahnsystems, Revitalisierung der Klett-Passage, Übergang zur emissionsfreien Busflotte etc.),
  • unter Berücksichtigung des im ÖDLA (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag), Nahverkehrsplan sowie Klimamobilitätsplan hinterlegten Verkehrsangebots,
  • unter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen


im Rahmen der Haushaltsspielräume einen belastbaren Finanzierungsplan zur Deckung des anwachsenden Jahresdefizits der SSB bis 2032 vorzulegen.

 

2. Die Stadtverwaltung prüft alle vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten, hierzu zählen:

  • Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel über den Haushalt.
  • Die Akquise zusätzlicher Bundes- und Landesfördermittel.
  • Die Einführung eines Mobilitätspasses für Einwohner*innen.
  • Die Einführung eines Mobilitätspasses für Kfz-Halter*innen.
  • Die Erhöhung von Ticketpreisen.
  • Die Generierung von Einnahmen durch den Querverbund der Stuttgarter Unternehmen.
  • Zweckgebundene städtische Einnahmen für den Nahverkehr.
  • Erhöhte Einnahmen durch Parkgebührenerhöhung.
  • Eine erhöhte Umlandbeteiligung am Nahverkehrsangebot im Zentrum der Region.

 

3. Bis Dezember 2026 werden die genannten Instrumente geprüft und Vorzugsvarianten für die dauerhafte Finanzierung im Verwaltungsausschuss dargestellt.

4. Die Verwaltung berichtet, bis zu welchem Zeitpunkt Entscheidungen getroffen werden müssen, um die Abbestellung von Verkehren zu verhindern. Hierzu wird dargelegt, bis wann SVV-Mittel vorhanden sind unter Berücksichtigung der notwendigen Mittel, die die Stadtwerke für die weitere Investition in die Energiewende benötigen.

5. Der Gemeinderat beschließt, welche der Varianten für den Doppelhaushalt 2028/2029 vorbereitet werden, um eine langfristige Finanzierung des Nahverkehrs sicherzustellen.


Begründung

Mit der Drucksache 1085/2025 wurde der Nahverkehrsplan beschlossen. Trotz der aktuellen Sparanstrengungen bleibt es dabei: Der Nahverkehr in Stuttgart wird mit weiteren Großprojekten weiter ausgebaut. Dazu gehören der Stadtbahnbetriebshof in Weilimdorf, der Ausbau der U19 und der U1-Bahnsteige sowie die Planung für die U25 und die U17.

Gleichzeitig wird die Finanzierung der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) und der weitere im politischen Konsens beschlossene Nahverkehrsausbau – bei gleichzeitiger Sanierung der in die Jahre gekommenen Infrastruktur – absehbar nur noch durch erhebliche zusätzliche Mittel möglich sein. Formal ist zwar die SSB für diesen Ausbau und die Sanierung zuständig. Für uns ist es aber selbstverständlich, dass die dafür notwendigen Mittel genauso bereitgestellt werden wie für andere Investitionen in die Infrastruktur unserer Stadt.

Aktuell sind im Doppelhaushalt 75 Millionen Euro Zuschuss für die SSB in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen. Die Deckung des Defizits der SSB, das den Betrag der bereitgestellten Haushaltsmittel bereits heute übersteigt, erfolgt über die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV). Absehbar werden die Mittel der SVV, die durch den Verkauf der Stuttgarter Energieversorgung resultierten, jedoch zu Ende gehen.

Kürzungen und die Reduktion der Qualität im Nahverkehrsangebot gilt es zu verhindern. Es braucht daher nun dringend eine Debatte über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten, ohne Optionen von vornherein auszuschließen. Alle Möglichkeiten sollten fair gegeneinander abgewogen werden und es sollte entschieden werden, wie der Nahverkehr auch langfristig auf sichere Beine gestellt wird. Ein Beschluss zur Finanzierung sollte rechtzeitig getroffen werden, sodass die Umsetzung etwaiger Maßnahmen noch erfolgen kann, ohne das Nahverkehrsangebot aufgrund fehlender finanzieller Mittel schwächen zu müssen.

Gez.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Björn Peterhoff, Fraktionsvorsitzender

Dr. Sebastian Karl

 

SPD und Volt

Lucia Schanbacher

Tillmann Bollow

 

Linke SÖS Tierschutz

Hannes Rockenbauch, Fraktionsvorsitzender

Johanna Tiarks

 

PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE

Christoph Ozasek, Gruppierungssprecher

Thorsten Puttenat, Gruppierungssprecher