Wir beantragen Akteneinsicht gemäß § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur vollständigen Aufklärung der Umstände der fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses über Leistungen zur Teilhabe an Bildung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Stuttgart.
Begründung
Die Stadt hat das Vertragsverhältnis zur Schulbegleitung mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Anfang Februar fristlos gekündigt und zugleich Strafanzeige erstattet. Infolge dieser Entscheidung waren 146 Kinder von einem Tag auf den anderen ohne notwendige Schulbegleitung und faktisch vom Schulbesuch ausgeschlossen. Die öffentliche Berichterstattung – unter anderem in der Stuttgarter Zeitung und dem SWR – dokumentiert widersprüchliche Darstellungen von Stadtverwaltung und ASB.
Die außerordentliche Kündigung der Schulbegleitung wurde nach Angaben der Verwaltung auf § 130 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gestützt. Diese Vorschrift dient ausdrücklich dem Schutz der Qualität der Leistungserbringung und der Sicherstellung der Versorgung der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen.
Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Familien, der Tragweite der Vorwürfe sowie der politischen und rechtlichen Dimension der Entscheidung ist eine umfassende und transparente Aufklärung durch den Gemeinderat geboten.
Im Rahmen der Akteneinsicht sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
- Abrechnungs- und Leistungsprüfung
- Welche konkreten Pflichtverletzungen wurden festgestellt?
- Gibt es belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Leistungen abgerechnet wurden, die tatsächlich nicht erbracht wurden?
- Auf welche Prüfberichte, internen Vermerke oder externen Gutachten stützt sich diese Bewertung?
- Verhältnismäßigkeit und Sicherstellung der Versorgung
- Wie bewertet die Stadtverwaltung ihr eigenes Vorgehen im Lichte des gesetzlichen Ziels des § 130 SGB IX, die Qualität der Leistungserbringung zu gewährleisten und die Versorgung der Leistungsberechtigten sicherzustellen
- Welche Alternativen zur fristlosen Kündigung wurden geprüft (z. B. Auflagen, Übergangsregelungen, befristete Fortführung unter Kontrolle)?
- Kommunikation und Gespräche
- Welche Gespräche oder schriftlichen Austausche fanden seit den Gesprächen und Klärungen im September 2025 zwischen Verwaltung und ASB statt?
- Wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe versucht, eine einvernehmliche oder zumindest übergangsweise Regelung zu finden, um eine Unterbrechung der Schulbegleitung auszuschließen?
- Entscheidungsfindung und Verantwortlichkeiten
- Wer war in die Entscheidung über die fristlose Kündigung eingebunden?
- Wer hat die rechtliche Würdigung vorgenommen?
- Wer hat zu welchem Zeitpunkt entschieden, dass und wann die fristlose Kündigung ausgesprochen wird?
- Wurde die Möglichkeit politischer oder verwaltungsinterner Abstimmung vor Ausspruch der Kündigung geprüft?
- Folgenabschätzung und Krisenmanagement
- Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld ergriffen, um die unmittelbaren Folgen für die 146 betroffenen Kinder abzufedern?
- Gab es eine Risikoabschätzung hinsichtlich der Versorgungssicherheit?
Ziel der Akteneinsicht ist die vollständige, sachliche und transparente Aufklärung eines Vorgangs von erheblicher Tragweite für die betroffenen Kinder, ihre Familien und das Vertrauen in die Verwaltung.
Die Sicherstellung der Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung ist eine zentrale kommunale Pflichtaufgabe. Gerade wenn der Schutz der Leistungsberechtigten als Begründung für eine außerordentliche Kündigung herangezogen wird, muss nachvollziehbar dargelegt werden können, dass das gewählte Vorgehen diesem Ziel tatsächlich dient.
Gez.
Dejan Perc, Jasmin Meergans (Fraktionsvorsitzende), Dr. Maria Hackl
SPD und Volt
Manja Reinholdt, Dennis Landgraf, Aynur Karlikli
Die Linke SÖS Plus
Ina Schumann, Christoph Ozasek (Gruppierungssprecher), Thorsten Puttenat (Gruppierungssprecher)
PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE