In der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) als auch in der aktuellen Presseberichterstattung ist der gegenwärtige Umsetzungstand des Bundesteilhabegesetzes in Stuttgart ein vieldiskutiertes Thema. Das Interview mit Frau Dr. Sußmann in der Stuttgarter Zeitung vom 5. Februar 2026 irritierte uns sehr.
Wir möchten mit unserem Antrag zur Klarheit und Transparenz beitragen.
Denn auch die Diskussion im SGA, als die Sozialverwaltung anhand der Vorlage 2122/2025 MV zum gegenwärtigen Umsetzungsstand des BTHG berichtete, war interessant. So ist z.B. Fakt, dass in den Besonderen Wohnformen (d.h. der stationären Unterbringung von Menschen mit Behinderung) laut Vorlage 48 % der betroffenen Menschen noch keine Bedarfsermittlung erfahren haben, im SGA hieß es, dass es aktuell 63% seien. Das bedeutet, dass viele Menschen mit Behinderung noch nach dem alten System Leistungen erhalten.
Der Verweis von Stadträtin Dr. Hackl, wonach vor einem Jahr bei der Berichterstattung zum damaligen Umsetzungsstand die Amtsleiterin darauf verwiesen habe, dass „abgesehen von den BTHG-bedingten Mehrkosten weitere zum Teil erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen seien“ (Tarifsteigerungen sowie steigende Energie- und Indexkosten), wurde im SGA von der Sozialverwaltung für die aktuelle Entwicklung ausdrücklich bestätigt. Das bedeutet, dass die Aussage, wonach das BTGH an sich ein Kostentreiber sei, so nicht stimmt, wobei zudem die in der Vorlage angeführten 40 % an Kostensteigerung lediglich geschätzt und weder hier noch in anderen Vorlagen der Verwaltung valide verifiziert sind.
Auf die weitere Nachfrage von Stadträtin Dr. Hackl nach der Zahl der erstellten Leistungsbescheide erklärte die Sozialverwaltung, dass „3958 Bescheide komplett, mit unbefristeten Kostenzusagen erlassen“ seien. Diese Angaben verwundern uns und wir fragen uns, ob die laut Vorlage erfolgten Bedarfsermittlungen tatsächlich bereits alle einen Leistungsbescheid nach sich gezogen haben, da gleichzeitig bekannt ist, dass viele Leistungsberechtigte noch auf ihre Leistungsbescheide warten würden. Falls die Zahl 3958 tatsächlich Leistungsbescheide meint und keine Bedarfsermittlungen, müssten diese ja bereits bei den Betroffenen angekommen sein und die Leistungserbringer hätten die dafür erforderlichen Mittel bereits erhalten müssen und würden aktuell nicht anmahnen, dass die Stadt mit Zahlungen im Rückstand ist.
Diese – vermeintlichen? – Widersprüche müssen so rasch wie möglich aufgelöst werden, weshalb wir dazu so rasch wie möglich im SGA berichtet haben möchten.
Auch interessiert uns aktuell, welche Regularien die Leistungserbringer mutmaßlich nicht eingehalten haben sollten.
Schließlich möchten wir von der Verwaltung wissen, wie viele Mittel der Stadt infolge des BTHG konkret zustehen, wie viele Mittel sie bisher erhalten hat und bis wann sie mit weiteren Kostenerstattungen in welcher Höhe rechnet.
Dr. Maria Hackl