Zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens hat sich Deutschland im Rahmen der Klimaziele der Europäischen Union das Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Nach aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes sind bis 2018 erst rund 31% geschafft. Baden-Württemberg hat bis 2017 sogar erst ein Minus von 11% erreicht.
Trotz aller Bemühungen ist es also noch ein sehr weiter Weg bis wir wirklich klimaneutral sind. Den größten zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der Masterplan dabei im „grundlegenden Umbau der Energieversorgung“.
Deshalb begrüßen wir, dass der Oberbürgermeister am 24. September das Aktionsprogramm Klimaschutz "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" eingebracht hat.
Um das ermittelte Budget von 75 Millionen Tonnen Co2 bis 2050 nicht zu überschreiten, müssten rund 23 Millionen Tonnen C02 eingespart werden. Im vorgelegten Klimaschutzprogramm ist allerdings nur eine Reduktion von 200.000 Tonnen Co2 vorgesehen.
Wichtig ist es auch festzustellen, dass allein die Hälfte der Energie in der Landeshauptstadt für die Wärmegewinnung verbraucht wird. Das bedeutet: Die Energiewende in Stuttgart muss vor allem eine Wärmwende sein.
Im vorgeschlagenen Aktionsprogramm sind allerdings nur 30% der bereitgestellten Gelder für diesen Bereich vorgesehen. Das ist eine unverhältnismäßige Gewichtung, die nicht dem Grundgedanken des Aktionsprogramms entspricht, nämlich möglichst effizient und schnell, möglichst viel für die Klimawende in der Stadt zu tun.
Dafür setzt sich die SPD-Fraktion ein, und auch die FachexpertInnen sehen das so. Notwendig ist eine soziale Wärmewende für alle, um die so dringend benötigten energetischen Gebäudesanierungen sozial verträglich und ohne unverhältnismäßige Mietpreiserhöhungen zu gestalten.
Finanziert wird das Aktionsprogramm durch einen Klimaschutzfonds aus den Jahresüberschüssen 2018 (GRDs 589/2019). Dies unterstützt die SPD-Fraktion. Allerdings sehen wir in der Ausgestaltung des Programms noch Verbesserungsbedarf.
Kompletter Antrag nach dem Klick oder hier als Download.
1) Unser Weg zur Klimaneutralität:
Übergeordnet geht es uns darum, dass klare Ausstiegsziele aus Öl, Kohle und Gas für Stuttgart politisch definiert werden. Erst wenn Ziele feststehen, kann ein realistischer Weg dorthin technik-offen erarbeitet werden. Im Ausschuss für Klima und Umwelt müssen diese Ziele nach intensiver Diskussion beschlossen werden.
Diese dann beschlossenen Ziele müssen nicht nur regelmäßig auf ihre Umsetzung überprüft, sondern gegebenenfalls auch nachgesteuert werden.
Wir beantragen daher, den Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters in GRDrs 975/2019 wie folgt zu ändern:
Es wird ein neuer Beschlusspunkt 1 eingefügt
"1 Die Landeshauptstadt Stuttgart bekennt sich zu den Beschlüssen von Paris und setzt sich dafür ein, die folgenden von der Verwaltung vorgeschlagenen mittel- und langfristigen klimapolitischen Ziele für 2025 und 2050 ein:
a) Die Treibhausgasemissionen, wie sie das Amt für Umweltschutz berechnet, sollen bis 2025 um 50% und bis 2050 um 95% gegenüber 1990 reduziert werden.
b) Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll von 18,2% in 2017 bis 2025 auf 30% steigen. Im Jahr 2050 sollen 100% des Endenergieverbrauchs durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden.
c) Der Verbrauch von fossiler Primärenergie soll bis 2025 um 50% und bis 2050 um 95% gegenüber 1990 reduziert werden.
d) Bis zur Diskussion über die strategischen Ziele der Beteiligungsunternehmen im April 2020 legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, welche Klimaschutzziele die Stadtwerke, die SWSG, die SSB und der Flughafen Stuttgart bis 2025 bzw. bis 2030 erreichen sollen.
e) Die Verwaltung legt bis April 2020 ebenfalls einen Vorschlag vor, wie und wann ein Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas in Stuttgart gestaltet werden kann.
f) Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Klima und Umwelt einmal im Jahr, ob und wie die gesetzten Ziele erreicht werden. Ebenso berichtet sie über die Umsetzung der im Aktionsplan Klimaschutz beschlossenen Maßnahmen.
g) Die Zielerreichung wird von einem amtsunabhängigen Beirat kritisch begleitet. Die Zusammensetzung des Beirats wird alsbald im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats beschlossen.
h) Auch den Bürgerinnen und Bürgern müssen diese Ziele klar kommuniziert werden und ihnen muss klar sein, was in ihrer Stadt in Sachen Klimaschutz getan wird. Dies soll geschehen über eine EinwohnerInnenversammlung sowie über einen Fachkongress zur Stuttgarter Energiewende.“
2) Energetisch sanieren aber nicht gentrifizieren: Klimawende mit allen und für alle!
Die meisten Gebäude in Stuttgart sind Bestandsgebäude. Die Hälfte der Energie der Landehauptstadt fließt in Wärme. Ein Grund hierfür ist die schlechte Energieeffizienz der Gebäude im Bestand. Dies hat auch der Fachbeirat in der Sitzung des AKU bestätigt. Unter Maßnahme A1.8 des Entwurfs des Aktionsprogramms wird das ebenfalls explizit benannt.
Auch die SWSG sieht die Erreichung des 1,5 Grad-Ziel nur durch eine drastische energetische Sanierung des Bestands für möglich an.
Bei einem 30er-Jahre Gebäude mit 700 m² Wohnfläche kann man durch energetische Sanierung mit einer Co2-Einsparung von 41 Tonnen Co2 pro Jahr rechnen.
Die Sanierungsquote ist, wie unter A 2.1. des Aktionsprogramms dargestellt, inzwischen zwar auf 1,5 Prozent angestiegen. Dies ist aber viel zu niedrig, um den Herausforderung zu begegnen, die anstehen.
Hierbei darf es nicht passieren, dass durch Modernisierungsarbeiten die ohnehin schon extrem hohen Mieten, noch höher werden! Es muss uns gelingen die Klimawende sozialverträglich zu gestalten – mit allen und für alle! Das Energiesparprogramm der Stadt soll im nächsten Jahr überarbeitet werden.
Wir beantragen daher die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Energie A2:
Das Energiesparprogramm wird mieterfreundlich ausgestaltet, so dass die Warmmiete nach der Sanierung um maximal einen Euro pro Quadratmeter Wohnflächen ansteigen darf. Das mieterfreundliche Programm wird mit 100 Mio. Euro dotiert.
3) Klimawende mit allen – Starke Stadtwerke als Motor der Energiewende
Die Stadtwerke sind für uns nicht nur der Motor der Energiewende vor Ort, sondern auch Teil der Daseinsvorsorge für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Um dieser Rolle gerecht zu werden, müssen die Stadtwerke gestärkt werden. Sie sollen deutlich mehr als bislang in die erneuerbare Energieerzeugung investieren.
Die Bereitschaft der Stuttgarterinnen und Stuttgarter Teil der Klimawende zu sein ist groß, doch die wenigstens besitzen beispielsweise ein eigenes Dach, auf dem eine Photovoltaik-Anlage Platz finden könnte. Menschen wollen sich beteiligen. Dann geben wir ihnen die Chance dazu. Die Bürger sollen deshalb nicht nur politisch beteiligt, sondern auch wirtschaftlich einbezogen werden – denn wir werden die Aktivierung privaten Kapitals brauchen, das die städtischen Maßnahmen unterstützen kann – ohne wird es uns nicht gelingen, die Wende schnell genug zu realisieren.
Wir beantragen daher, den Beschlussantrag der GRDrs 975/2019 um einen neuen Beschlusspunkt zu ergänzen:
a) Wie im Ausschuss für Klima und Umwelt am 18. Oktober zugesagt, erfolgt die Beratung der Strategie der Stadtwerke und die der Beteiligungsunternehmen im Frühjahr 2020. Hierbei muss es auch um die Investition der Stadtwerke gehen. Aus dem SVV-Vermögen der Stadt Stuttgart sollen bis 2030 so viele Mittel in die Stadtwerke fließen, dass mit dem zusätzlich aufzunehmendem Kapital rd. eine Mrd. Euro in die Klima- und vor allem Wärmewende investiert werden können. Grundlage hierfür soll eine zu erstellende flächendeckende Wärmeleitplanung für Stuttgart sein – auch unter Einbeziehung von Wärmespeichern.
4) Unser Wissen nutzen – Hauptenergieverbrauchern den Hahn abdrehen
Wenn es darum geht die Energiewende zu gestalten, muss wie eingangs erwähnt, die Wärmewende angepackt werden. Hierfür muss zwingend eine Wärmeleitplanung erstellt werden, auf deren Basis innovative Projekte für die maßgeschneiderte Energieversorgung vor Ort entwickelt werden können.
Erst wenn wir es geschafft haben die Frage nach der klimaneutralen Energieversorgung in der Stadt zu beantworten, können wir über Innovationen über die Wärmeversorgung hinaus nachdenken.
Wir beantragen daher die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Energie A 3.5: Die für den Innovationsfonds vorgesehenen Mittel werden allein für die Umsetzung innovativer Wärmekonzepte vorgesehen.
5) Quartiere einzeln denken – Stärken und Schwächen aufdecken
Jedes Quartier unterscheidet sich durch seine Ressourcen, Zugänge und topografischen Eigenheiten. Deshalb gibt es auch für die Energieversorgung in der Landeshauptstadt keine sogenannte „One-fits-all“-Lösung. Jedes Quartier muss für sich separat betrachtet werden, um die effizienteste Lösung auf dem Weg hin zur Klimaneutralität langfristig angehen zu können. Hierbei darf nicht jedes Haus isoliert betrachtet werden, sondern das energetische Gesamtbild eines Viertels. Ohne ein solches Gesamtbild fehlt es an einem zielgerichteten und damit auch kosteneffizienten Ausbau der Energieversorgung.
Diese Energie- und Wärmeleitplanung muss nicht nur schnellstmöglich flächendeckend, sondern auch ergebnis- und technologieoffen vorangetrieben werden. Der erste Schritt der Planung ist eine aufwändige Datenerhebung der Ausgangssituation: der bestehenden Infrastruktur (z.B. Gasnetze, Heizsysteme), der Co2-freien Wärmequellen vor Ort, des Wärmebedarfs.
Um zeitnah Perspektiven für Viertel aufzeigen zu können, könnte mit einem Grobscreening der Potentiale begonnen werden. Der Lock-in-Effekt wirkt bei einer Entscheidung für eine neue Heizanlage für Jahrzehnte, wenn keine mittelfristigen Alternativen geboten werden können. Das müssen wir vermeiden. Auf Basis dessen kann eine genaue Energieleitplanung aufbauen.
Es ist absehbar, dass die Wärmeleitplanung im geplanten Klimaschutzgesetz des Landes für die Landeshauptstadt ab 2023 verpflichtend vorgeschrieben wird. Gehen wir also jetzt schon mit gutem Beispiel voran!
Von der Verwaltung ist bisher pro Jahr nur ein Quartierskonzept vorgeschlagen. Bei 23 Stadtbezirken und mehr als 500 Quartieren in Stuttgart würde das die Energiewende um Jahrhunderte hinauszögern. Solange können wir nicht warten.
Die finanziellen Mittel und die Technologien für die Veränderungen sind da.
Wir beantragen daher die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Energie A 3.2 und A3.3:
a) Innerhalb eines Jahres wird ein Grobscreening – gerne auch unter Beteiligung externer Beratung – des gesamten Stadtgebietes im Gemeinderat vorgelegt. Aus dieser Basis, erfolgt eine Priorisierung und danach die Festlegung in welcher Reihenfolge die Quartierskonzepte erarbeitet werden. An den ersten Konzepten und ihrer Umsetzung werden sich die nächsten orientieren. SanierungsmanagerInnen sollen in den Quartieren nicht nur ein Konzept aufstellen und die Umsetzung koordinieren, sondern die AkteurInnen aktivieren, beteiligen, vernetzen und fördern.
Für die Erarbeitung von etwa zehn Quartierskonzepten pro Jahr ist mit neun Millionen Euro jährlich aus den Mitteln des geplanten Klimaschutzfonds zu rechnen sowie Kosten in Höhe von 500 000 Euro für ein erstes Grobscreening. Die Deckung der zusätzlichen Mittel erfolgt aus dem Jahresüberschuss 2019.
b) Nach Vorliegen des Grobscreening und mit Einstieg in die konkrete Quartiersplanung muss die Umsetzung mit entsprechenden Personalstellen unterfüttert werden. Die Stadtwerke werden mit der Umsetzung der Quartierskonzepte beauftragt.
6) Wir ziehen an einem Strang: Stadt, Land und Wirtschaft
Wie von Expertinnen und Experten des Fachbeirats im Ausschuss für Klima und Umwelt vorgeschlagen, beantragen wir, den Beschlussantrag von GRDrs 975/2019 um einen weiteren, neuen Beschlusspunkt zu ergänzen
Die Stadt tritt in Gespräche mit dem Land und der EnBW ein um zu klären, wie der Ausstieg aus fossiler Energie ambitioniert angegangen und zeitnah umgesetzt werden kann. Ziel ist es, dass Stuttgart Vorreiter wird und bereits deutlich vor 2038 aus der Kohle aussteigt. Gleichzeitig ist zu klären, welche Rolle Erdgas in einer Übergangsphase bis 2050 spielen kann.
7) Energiesparen gilt auch für Industrie und Gewerbe – Abwärme nutzen
In der Industriestadt Stuttgart entstehen große Mengen an Abwärme in Industrie und Gewerbe, die bisher ungenutzt in den Neckar und in die Luft abgegeben werden. Diese Potentiale zu nutzen, muss ein weiteres Ziel unserer Energiewende sein. Andere Städte machen es vor!
Neben der Solarenergie und -wärme sind diese Potentiale in Stuttgart besonders groß. Sie müssen erfasst und in Wärmenetze eingespeist werden. Hierfür bedarf es einer aufsuchenden Arbeit durch die Stadtwerke, die sich als Abnehmer der Prozesswärme sowie als Technologielieferant anbieten.
Wir beantragen, den Beschlussantrag von GRDrs 975/2019 um einen weiteren, neuen Beschlusspunkt zu ergänzen:
Die Stadtwerke erhalten die Aufgabe, einen Weg zur Nutzung von Abwärme in Industrie und Gewerbe aufzuzeigen. Die dafür notwendigen Mittel sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke einzustellen.
8) Nahverkehr für alle für 1 Euro am Tag
Wir beantragen die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Verkehr B 1.3a) Die Landeshauptstadt fordert die Landesregierung auf – wie bereits mit der Fortschreibung des 4. Luftreinhalteplans geschehen – die gesetzlichen Grundlagen für eine Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV zu schaffen, um die Möglichkeit der Finanzierung eines 365-Euro-Tickets für alle zu schaffen.
b) Die Stadt Stuttgart setzt sich aktiv bei Bund und Land dafür ein, Modellkommune für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle zu werden, das das Klimapaket im Bund vorsieht.
c) Das Projekt „autofreie Sonntage“ wird weitergeführt und auf insgesamt vier weitere autofreie Sonntage ausgebaut. Die Kosten hierfür gehen auf GRDrs. 793/2019 zurück.
d) Das vom Gemeinderat bereits vor zwei Jahren beschlossene Konzept für eine lebenswerte City wird zügig umgesetzt.
9) Das Grün und Blau in der Stadt ausbauen
Es ist unrealistisch, alle zwei Jahre 1000 zusätzliche, neue Bäume, 25 km zusätzliche, neue Heckenabschnitte und 10 ha zusätzliche, neue Blühwiesen zu pflanzen. Wir sollten so viel wie möglich machen, ja, doch warum sollten wir uns auf diese drei Grüns beschränken? Unser Ziel muss grundsätzlich eine urbane Begrünung sein. Und da, wo Bäume in der Innenstadt stehen können, müssen sie auch gepflanzt werden, an anderen Stellen gibt es andere Varianten.
Wir denken bei urbanem Grün an grüne Hinterhöfe. Wir denken an begrünte Haltestellen und strategisch angelegten „Greenpaths“ quer durch die Stadt, die nicht nur Grün geben, sondern auch zum Fahrradfahren und Spazieren gehen einladen. Das bedeutet Parks miteinander verbinden, grüne Lungen schaffen an Orten, die üblicherweise nicht grün sind.
Bei einem Neubau müssen bereits 30 Prozent der Fassade begrünt werden, im Bestand gibt es hierfür jedoch keinerlei Anreize oder Vorbilder in der Stadt. Durch das „Urbane Grün“-Programm sollen grüne Hinter- und Innenhöfe entstehen, die nicht nur Kühle in die Stadt bringen, sondern auch Menschen, die sich keinen Balkon und erst Recht keinen Garten leisten können, Aufenthaltsorte im Sommer bieten. Zudem soll daraus urbane Begrünung im Bestand gefördert werden.
Auch die Entwicklung von Blau in unserer Stadt, muss Sinn machen. Wasserspiele oder Brunnen sind zwar schön anzusehen, doch sehr wartungsanfällig, was sich an der Vielzahl heruntergekommener und nicht funktionstüchtiger Wasserspiele in dieser Stadt zeigt. 425 000 Euro pro Wasserspiel-Neubau – insgesamt acht davon sollen auf die gesamte Stadt verteilt werden – sind im Aktionsprogramm mit Gesamtkosten von 3,4 Millionen Euro vorgeschlagen.
Wir beantragen daher die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Anpassung an den Klimawandel
a) E.2.2 wird gestrichen.
b) Die Mittel hieraus werden in Höhe von 1,7 Millionen Euro in ein „Greenpath“-Gesamtplan gesteckt, wobei Grün und Blau zusammen gedacht und die bestehenden Oasen in dieser Stadt in einem grünen Wegenetz verknüpft werden.
b) Die andere Hälfte der Mittel soll in ein Förderprogramm für urbanes Grün fließen.
10) Klimafreundliche Stadtpolitik und Verwaltung
Deutsche sind Spitzenreiter beim Papierverbrauch – das war eine Pressemeldung Anfang Oktober. Wir verbrauchen so viel Papier wie kein anderes Industrieland. Auch in der Stadtverwaltung und ihren Gremien ist der Verbrauch des Rohstoffs Papier ungebremst.
Wir beantragen daher die Zustimmung zum alten Punkt 1 bzw. neuen Punkt 2 des Beschlussantrags in GRDrs. 975/2019 mit folgenden Maßgaben zum Bereich Klimafreundliche Stadtpolitik und Verwaltung D: Die Stadtverwaltung prüft, wie und wo ein größtmöglicher Teil Papier eingespart werden kann, damit konkrete Schritte daraus resultieren können.