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25. September 2020
Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion
Mit dem Beschluss vom 29. Juli 2020 hat Stuttgarter Gemeinderat zugestimmt, dass Stadt und Polizei in der Innenstadt Videoüberwachung aufbauen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, ein fachliches Konzept in Auftrag zu geben. Der Beschluss selbst enthält nur wenige Leitplanken für ein solches Konzept.
Videoüberwachung stellt einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte dar und muss daher besonders gut begründet, auf das Notwendigste begrenzt und kritisch begleitet werden. Damit eine einmal eingeführte Videoüberwachung keine unhinterfragte Normalität wird, benötigt es konkrete Kriterien, bei deren Nicht-Erfüllung die Maßnahme auch wieder rückgängig gemacht werden muss.
Wir beantragen daher, dass das zu erarbeitende Konzept die im folgenden beschriebenen Punkte berücksichtigen muss und wissenschaftlich begleitet wird.
Begrenzung
Die bereits beschlossenen Einschränkungen (Begrenzung der Überwachungszeiträume und halbjährliche Evaluation) sind richtig, aber nicht ausreichend.
Ziel der Videoüberwachung ist es, schwere Straftaten im Bereich der Stuttgarter Innenstadt zu verhindern oder aufzuklären. Es ist damit ein Instrument der Unterstützung der polizeilichen Arbeit. Die Videoüberwachung darf als Teil der hoheitlichen Aufgabe damit nicht von Dritten, also etwa privaten Sicherheitsdiensten, durchgeführt werden.
Die Videoüberwachung soll dazu beitragen, eine mögliche Eskalation frühzeitig zu erkennen. Das beobachtende Personal ist in der Erkennung kritischer Verhaltensmuster besonders zu schulen. Interkulturelles Verständnis und selbstkritische Reflektion sind dabei im Speziellen zu berücksichtigen, um Racial Profiling zu verhindern. Die Videoüberwachung darf nie durch eine Person alleine stattfinden.
Die Videoüberwachung muss ein Baustein in einer insgesamt deeskalierenden Polizeistrategie sein. Sie darf daher kein Instrument sein, um geringfügige Straftaten – so genannte „Bagatelldelikte“ – zu verfolgen.
Die Speicherung der Daten muss begrenzt sein. Sofern kein Vorfall auftritt, dürfen die Daten maximal 30 Minuten vorgehalten werden. Nur auf explizite Anfrage zur Beweissicherung dürfen die Aufnahmen länger, d.h. 48 Stunden gespeichert werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Systeme nur während der definierten Überwachungszeiträume aktiv sind. Außerhalb dieser Zeiten muss das Kamerasystem vollständig deaktiviert werden.
Wissenschaftliche Begleitung
Das Projekt der Videoüberwachung wird halbjährlich evaluiert und gegebenenfalls für weitere sechs Monate beschlossen. Um eine Verlängerung zu beschließen, muss mindestens die Wirksamkeit des Instruments evidenzbasiert belegt werden. Ist dies gegeben, muss abgewogen werden, ob der erzielte Effekt den Grundrechtseingriff rechtfertigt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob andere Instrumente, die weniger bis gar nicht in die Grundrechte eingreifen, einen ähnlichen Effekt erzielen können.
Damit diese Bewertung möglich ist, ist das Projekt wissenschaftlich zu begleiten. Es reicht nicht aus, sich auf die Kriminalstatistiken zu verlassen – auch wenn diese ein Teil der Evaluation sein können.
Daher ist ergänzend zur Videoüberwachung eine wissenschaftliche Studie zur Begleitung durchzuführen und zu finanzieren. Diese ist von geeigneter Stelle durchzuführen. Beispielhaft zu nennen wären der Fachbereich Kriminologische Sozialforschung an der Universität Hamburg oder der Lehrstuhl für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum. Sie ermöglicht eine objektive Betrachtung des Projekts und dessen Wirksamkeit.
In dieser Studie sollte insbesondere Augenmerk auf die folgenden Fragestellungen gelegt
werden:
Welchen Effekt erzielt die Videoüberwachung?
Passieren weniger Verbrechen?
Werden mehr Verbrechen aufgeklärt?
Gibt es Verlagerungs- oder Verdrängungseffekte? Wenn ja, wohin?
Sind mögliche Effekte nachhaltig oder entsteht eine „Gewöhnung“?
Erzielen andere Methoden ähnliche Effekte?
Was kann Videoüberwachung, was andere Methoden nicht können?
Wie entwickelt sich das subjektive Sicherheitsempfinden?
Die Erfahrungen aus Mannheim mit der KI-basierten Auswertung der Videoüberwachung könnten ebenfalls Teil der Erkenntnisbewertung dieser wissenschaftlichen Begleitforschung sein.