Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht
19. Oktober 2020
Antrag von SPD-Gemeinderatsfraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION, PULS Fraktionsgemeinschaft
Die Neuauflage der Stuttgarter Hauptsatzung stellt den Auftakt für eine umfassende kaskadische Überarbeitung des gesamten Stuttgarter Stadtrechts dar. Zu Selbstbild einer modernen, offenen und antidiskriminierenden Landeshauptstadt gehört, dass sie im Stadtrecht für ihre Bürger*innen alle Einwohner*innen gleichermaßen anspricht, unabhängig von der individuellen geschlechtlichen Identifikation. Diesem Umstand trägt die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Mitteilungsvorlage zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Verwaltungssprache (GRDrs. 277/2020) Rechnung. Die "Stuttgarter Regelung" muss auch in der neuen Hauptsatzung und in der Neufassung jeglichen Stadtrechts Anwendung finden.
Wir beantragen deshalb,
Die Verwaltung wendet bei der Neufassung der Hauptsatzung und darüber hinaus bei der Neufas- sung jeglichen Stadtrechts die Empfehlungen zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Verwaltungssprache aus GRDrs 277/2020 an.