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23. Juni 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie stellen viele Stuttgarter Bürger*innen vor große finanzielle Herausforderungen. Davon sind in unserer Stadt diejenigen besonders betroffen, die ohnehin wenig Mittel zur Verfügung haben. Sie geraten auch durch kleinere zusätzliche Mehraufwendungen in finanzielle Nöte. Denn sie sind auch außerhalb der Krise auf die Unterstützung des Staates angewiesen und verfügen nicht über Rücklagen, um die neuen Herausforderungen meistern können. Die Stadt Stuttgart unterstützt diesen Personenkreis bereits bislang durch umfangreiche freiwillige Leistungen, so im Rahmen der Bonus-Card.
Doch die finanziellen Bedarfe beispielsweise für Kommunikation steigen in Zeiten, in denen man sich nicht persönlich treffen darf und soll. Darüber hinaus entstehen auch ganz neue Bedarfe, beispielsweise nach Alltagsmasken, um andere zu schützen und die Maskenpflicht zu erfüllen. Angehörige von Risikogruppen sollten das Haus möglichst nicht verlassen und sind plötzlich auf Lieferdienste angewiesen. Durch Schul- und Kita-Schließungen fällt für die Kinder das dortige Mittagessen weg, das ansonsten für viele Familien eine erhebliche Entlastung darstellt.
Leider werden diese Mehrbedarfe auf Bundesebene weiterhin größtenteils nicht anerkannt, eine dringend angebrachte zeitweise Erhöhung der Regelsätze wird nicht in Erwägung gezogen. Doch sind die Mehrbedarfe evident. Daher halten wir es für unerlässlich, dass die Stadt Stuttgart hier unterstützend eingreift und zu einer Entlastung beiträgt, um die Menschen dabei zu unterstützen, die Krise zu meistern. Positiv herauszuheben ist, dass der Bund nun einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) eingeführt hat, um Familien mit geringem Einkommen in Zeiten der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Zudem ist ein Familienbonus von 300 Euro pro Kind geplant.
Wir beantragen:
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, durch das Inhaber*innen der Bonus-Card aufgrund des Mehrbedarfs ein Einmalzuschuss in Höhe von 20 € für Kommunikationsmitteln sowie von 20 € für Hygienemaßnahmen gewährt wird und organisiert die Auszahlung entsprechend.
Die Verwaltung bewertet zudem den möglichen Mehrbedarf aufgrund gestiegener Strompreise, der im Brief der LIGA der Wohlfahrtspflege thematisiert wird.
Besonders vulnerable Gruppen wie Bezieher*innen von Grundsicherung im Alter oder chronisch erkrankten Leistungsberechtigten wird ermöglicht, auf Antrag im Rahmen des SGB II sowie des SGB XII Mehrbedarfe geltend zu machen. Diese vulnerablen Gruppen haben einen deutlich höheren Bedarf an Schutzausrüstung zum Eigenschutz (sogenannte FFP2- bzw. FFP-3-Masken, Desinfektionsmittel ect.). Zudem sind die Alltagsmasken aus Stoff, z.B. aufgrund von Vorerkrankungen, für manche Betroffene nicht tragbar.
Das Jobcenter führt nach dem Beispiel Wuppertals die Möglichkeit ein, Leistungsberechtigten nach dem SGB II kurzfristig Darlehen zu gewähren, niederschwellig und mit moderaten Rückzahlungskonditionen.
Die Verwaltung legt dar, wie Familien ohne Kindergeld-Berechtigung, aber mit Kindern unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt (z.B. bei ungeklärtem Aufenthaltsstatus), entlastet werden können, wenn sie den Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) des Bundes nicht erhalten. Die Stadt ermittelt, wie viele Kinder in Stuttgart davon betroffen sind.
Was den Familienbonus von 300 Euro pro Kind angeht, ist derzeit bislang noch unklar, ob diese zusätzliche finanzielle Unterstützung auf die Kindergeld-Berechtigten beschränkt bleiben soll. Falls dies der Fall sein sollte, legt die Verwaltung dar, wie Familien ohne Kindergeld-Berechtigung entsprechend unterstützt werden können.
Die Stadt weitet die Verteilung von kostenlosen Alltagsmasken für Bonus-Card-Empfänger*innen auf Begegnungsstätten, Tafelläden und Sozialkaufhäusern aus. Wir begrüßen sehr, dass die Stadt für diesen Personenkreis über verschiedene soziale Träger, die städtische Wohnungsnotfallhilfe, in Sozialunterkünften sowie in Unterkünften für Geflüchtete Masken zur Verfügung stellt. Dieses Angebot sollte noch ausgeweitet werden.
Auch ist zu eruieren, wie eine kostenlose Ausgabe von Masken an Kinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, sichergestellt werden kann.
Die Verwaltung entwickelt zudem gemeinsam mit den Trägern von Einrichtungen wie Begegnungsstätten und Tafelläden ein Konzept, wie Bedürftigen, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe das Haus nicht verlassen können oder wollen, günstige Lebensmittel geliefert werden können.
Die jeweiligen Anträge müssen niederschwellig möglich sein. Die vom Gemeinderat beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen müsse breit kommuniziert werden.
Der Antrag soll auf die Tagesordnung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2020 gesetzt und zur Abstimmung gestellt werden.