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21. Juli 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Wir beantragen:
Die Verwaltung unterbreitet den zuständigen Gremien rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag zur Verlängerung Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart (Zweckentfremdungsverbotssatzung –ZwEVS-).
Begründung:
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart (Zweckentfremdungsverbotssatzung –ZwEVS-) tritt gemäß § 13 der Satzung mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft. Wir sind der Meinung, dass sich die Satzung als Mittel gegen den Entzug von Wohnraum durch gewerbliche Nutzung bewährt hat. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf, rechtzeitig die eine Vorlage zur Verlängerung der Satzung um weitere 5 Jahre auf den Weg zu bringen.