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14. Februar 2022
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Im Juli 2021 stellte die EnBW ihre Planungen zur Weiterentwicklung des Fernwärmenetzes insbesondere den Fuel-Switch der Energieerzeugungsanlagen im AKU vor. In den anschließenden Beratungen wurde die wenig überzeugende Strategie der EnBW in Richtung Klimaneutralität kritisiert sowie auf die unbefriedigende Situation auch in der Zusammenarbeit zwischen Stadt Stuttgart und den EnBW im AKU hingewiesen. Zentrale Fragestellungen aus GRDrs. 182/2021 wurden nicht beantwortet. Die Fernwärmeversorgung insbesondere die strategische Weiterentwicklung sowie der Ausbau von Netz und der Anschluss neuer Kunden bleibt für die Stadt bis heute intransparent.
Die vorgestellte EnBW-Strategie in Richtung Klimaneutralität Insbesondere die Verfügbarkeit von ausreichenden Mengen regenerativ erzeugtem Wasserstoff bis 2035 wurde von mehreren Fraktionen in Frage gestellt. Nun hat auch der Vorsitzende der EnBW Anfang des Jahres eingeräumt, dass die Verfügbarkeit von Wasserstoff für die Wärmeerzeugung erst in 1,5 bis 2 Dekaden zu erwarten sei. Für den zu erarbeitenden Klimafahrplan bis ins Jahr 2035 der Stadt Stuttgart wird das zu spät sein. In mehreren neuen wissenschaftlichen Studien zu Klimapfaden in Richtung Klimaneutralität (z.B. Agora2021, Ariadne2021) wird übereinstimmend darauf hingewiesen, dass Wasserstoff wohl bis in die 40er-Jahre im Wesentlichen für "no-reget"-Anwendungen zum Einsatz kommen wird.
Bereits im SPD-Antrag "Klimagerechtigkeit: Wie wirkt sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf Stuttgart aus?" (GRDrs. 176/2021) wurde darauf hingewiesen, dass die Fernwärmeversorgung als das Rückgrat der Stuttgarter Wärmewende betrachtet werden muss. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die klimaneutrale Umstellung der Fernwärme den zentralen Beitrag zur CO2-Reduktion im Stadtgebiet darstellt. Schon im Rahmen des Klimapakets (GRDrs. 975/2019) wurde die Beauftragung eines Gutachtens zur Umstellung des Fernwärmenetzes auf Erneuerbare beschlossen, welches bis heute nicht vorliegt. Im Antrag GRDrs. 176/2021 wurde die neue Verwaltungsspitze zudem aufgefordert mit Vehemenz die Übernahme des Fernwärmenetzes voranzutreiben und hierzu in dringend nötige Verhandlungen mit der EnBW und dem Hauptanteilseigner, dem Land Baden-Württemberg, einzusteigen. Das neu angestrebte Klimaneutralitätsziel für Stuttgart für das Jahr 2035 macht diese Aufgabe noch dringlicher.
In der Zwischenzeit hat sich auch eine neue Bundesregierung gebildet und im Koalitionsvertrag bezüglich der klimaneutralen Wärmeversorgung konkretere Ziele
vereinbart (Seite 58, Zeilen 13-15). Dabei wird bis zum Jahr 2030 eine Quote von 50% klimaneutraler Wärme in den Städten angestrebt. Um das angestrebte Kliman
eutralitätsziel bis ins Jahr 2035 erreichen zu können, ist die angestrebte Quote in Stuttgart als Mindestzielgröße für das Jahr 2030 zu betrachten.
Diese Zielsetzung steht im Widerspruch zu der im Rat vorgestellten Strategie der EnBW, die insbesondere mit Hilfe der neuen elektrisch betriebene Großwärmepumpe im Kraftwerk Münster einen Anteil von knapp 25% regenerativ erzeugter Wärme bis 2030 erwartet. Dies bedeutet, dass die heutige Strategie der EnBW mit den klimapolitischen Zielen in Stuttgart nicht vereinbar ist. Es ist wichtig, dass die EnBW als derzeitige Eigentümerin des Fernwärmenetzes in Stuttgart ihren Fahrplan in Richtung Klimaneutralität in den nächsten Monaten überarbeitet, damit dieser Fahrplan dann auch ein Bestandteil des Stuttgarter Klimaschutzfahrplans werden kann.
Sollte die EnBW als derzeitige Eigentürmerin des Fernwärmenetzes eine derartige Zielsetzung nicht unterstützen oder nicht bereit sein konkrete Maßnahmen zeitnah auszuarbeiten, so wird die Stadtspitze aufgefordert mit den Eigentümern insbesondere der Landesregierung umgehend Gespräche aufzunehmen. Als Eigentümerin trägt das Land die Verantwortung für die Strategie der EnBW und damit auch für die zielführende Umsetzung der bereits beschlossenen Klimaneutralitätsziele des Unternehmens bis ins Jahr 2035 in allen Segmenten, also auch im Segment der Fernwärmeversorgung.
Wir fragen daher:
1. Wie ist der Stand des erstmals im Klimapaket (GRDRs. 975/2021) und dann in GRDrs. 176/2021 erneut geforderten externen Gutachtens zur Umstellung des
Fernwärmenetzes auf Erneuerbare? Bis wann soll das Gutachten dem Gemeinderat vorgelegt werden?
2. Wie ist der Stand der in GRDrs. 176/2021 geforderten Gespräche der neuen Stadtspitze mit der EnBW und dem Land Baden-Württemberg zur Übernahme des Fernwärmenetzes? Bis wann werden substanzielle Ergebnisse erwartet?
Desweiteren beantragen wir:
3. Das beauftragte Gutachten muss sich an den neuen Rahmenbedingungen wie dem Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP sowie den Klimaneutralitätszielen bis 2035 in Stuttgart messen: für die klimaneutrale Fernwärmeversorgung muss mehr als 50% der Wärmeerzeugung bis 2030 und von 95% bis zum Jahr 2035 aus regenerativen Energien bestehen.
Wir fragen weiter:
4. Wird die Stadtspitze umgehend in Gespräche mit der EnBW und ihrer Eigentümer, insbesondere der Landesregierung Baden-Württemberg, gehen, wenn die EnBW nicht bereit sein sollte, die von der Bundesregierung ausgegebenen und unter Punkt 3 genannten Rahmenbedingungen für eine klimaneutrale Fernwärme zu erfüllen?
5. Wir beantragen den vorliegenden Antrag „Klimaneutrale Fernwärmeversorgung, das Rückgrat der Stuttgarter Wärmewende“ wird in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Klima und Umwelt aufgerufen.