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30. April 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Mit der GRDrs 160/2019 "Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) - Erste Gesamtfortschreibung der Grundsatzvorlage 894/2010" schlägt die Verwaltungsspitze kosmetische Ergänzungen des bestehenden SIM vor. Vor allem werden eine Reihe von Unklarheiten durch Präzisierungen beseitigt. Neue Antworten auf die im Vergleich zu 2010 dramatisch veränderte Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt bleiben aus. Die Erhöhung der Vorgaben für den Anteil geförderter Wohnungen von 20 auf 30% von Mai 2019 soll es offensichtlich gewesen sein. Einzig die auf Seite 10 der Begründung dargestellte Neuerung, die Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen verpflichtend vorzuschreiben, ist aus unserer Sicht eine wirklich gute, wichtige und ambitionierte Neuigkeit.
Eine aktualisierte Liste abgeschlossener, laufender und potenziell neuer SIM-Verfahren hat die Verwaltungsspitze nicht vorgelegt. Sie wird für das Jahr 2021 angekündigt. Unklar ist somit, mit welchen SIM-Verfahren wie viele neue bezahlbare Wohnungen (Sozialmietwohnungen SMW und Mietwohnungen für mittlere Einkommen MME sowie preiswertes Wohneigentum PWE und Familienbauprogramm) in den kommenden Jahren geschaffen werden können. Die vor einem guten Jahr vorgelegte Liste in einer Stellungnahme zum Antrag Nr. 411/2018 zeigte auf, dass die Zahl der fertiggestellten geförderten Wohnungen aus SIM-Verfahren sehr gering ausfällt und relevante Größenordnungen nur durch städtische Grundstücke bzw. SWSG-Projekte (Rosensteinquartier, Bürgerhospital, Neckarpark, Böckinger Straße, Olga- und Schoch-Areal) erreicht werden. Auf privaten Grundstücken könnte allenfalls das EnBW-Areal am Stöckach und das Eiermann-Areal in Vaihingen gewisse Potenziale bieten. Wie die Potenziale dort und in den weiteren vor einem Jahr genannten Potenzialflächen aktuell genau aussehen, sollte die Verwaltungsspitze aus unserer Sicht jedoch bereits jetzt berichten können.
Eine fundierte Evaluation des SIM auf der Basis der bisherigen Verfahren, in der zum Beispiel auch die Miet- und Kaufpreise der ungeförderten Wohnungen bei SIM-Verfahren betrachtet werden, fehlt ebenfalls. Auch die vor einem Jahr besprochene Weiterentwicklung von Förderprogrammen sieht die Vorlage nicht vor. Die bestehenden SMW- und MME-Förderprogramme hätten sich bewährt, so heißt es in der Vorlage. Die Eigentumsprogramme sollen immer noch weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden. Wann diese Weiterentwicklung erfolgen soll, bleibt unklar. Was völlig fehlt, ist eine Einschätzung, welche sozialen Notwendigkeiten bezüglich der Zahl geförderter Wohnungen und bezüglich der Mieten bzw. Preise eigentlich von der Verwaltungsspitze gesehen werden.
Unsere mit Antrag Nr. 316/2019 formulierte Bitte, einen neuen Förderweg mit einer Kaltmiete von sechs Euro pro Quadratmeter zumindest zu prüfen, wird mit dem Hinweis abgetan, dass das angesichts von Neubaumieten von 14 Euro "überzogen" sei. Da stellt sich die Frage, was bei einer Warmmiete von 600 Euro für eine 75-qm-Wohnung bei einem verfügbaren Haushaltseinkommen von 2.000 Euro überzogen sein soll? Darüber hinaus ließen sich ja auch neue Fördermodelle für Bestandswohnungen überlegen. Last, not least: in Frankfurt, in Hamburg und in München gibt es sehr wohl Fördermodelle mit Mieten von sogar unter sechs Euro pro Quadratmeter.
Angesichts der Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt und angesichts der Wege, die andere Städte im geförderten Wohnungsbau einschlagen, halten wir die Vorlage für unzureichend. Der Gemeinderat kann sie zwar beschließen, weil sie unschädlich ist. Neue Antworten auf der Basis einer fundierten Evaluation der bisherigen SIM-Verfahren oder auf der Basis von Erfahrungen anderer Städte fehlen fast komplett.
Wir bitten daher bei den Beratungen der SIM-Vorlage im STA und im WA um eine Antwort auf die folgenden Fragen:
Wir beantragen darüber hinaus, die GRDrs 1060/2019 um die folgenden Beschlusspunkte zu ergänzen:
Schließlich beantragen wir, den in der GRDrs 1060/2019 aufgeführten Beschlussantragspunkt 3 neu wie folgt zu fassen: "Eine längere Absicherung bezahlbarer Mieten im Rahmen des sozialen Mietwohnungsbaus (SMW) sowie der Mietwohnungen für mittlere Einkommen (MME) erfolgt in Zukunft durch eine verbindliche Verpflichtung des Vorhabenträgers, nach Ablauf der Mietpreisbindung mögliche Anschlussförderungen seitens des Landes, seitens der Stadt oder ggf. des Bundes in Anspruch zu nehmen."