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Anträge April 2020


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Unterstützungsmaßnahmen: Mietkostenzuschuss vor allem im Kulturbereich

9. April 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Die aktuelle Krisensituation trifft uns alle. Ob im Privaten oder im Geschäftlichen, es ist allerorten zu spüren, dass die Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließungen von Geschäften und Locations große Auswirkungen haben. Bund, Land und Stadt haben beherzt Hilfsprogramme aufgelegt, die viele Schmerzen schnell lindern helfen. Es bleibt aber die Sorge, dass einige dennoch durch das Raster fallen und in existenzielle Nöte geraten.

Das 5-Millionen-Programm der Landeshauptstadt zur Unterstützung von Sport und Kultur ist ein wichtiges und starkes Hilfsinstrument. Nun wird es einerseits darauf ankommen, wie genau der Kulturbegriff verstanden wird. Zur Kultur gehören nicht nur klassische Angebote wie beispielsweise Tanz und Theater. Auch die Nachtkultur ist wesentlicher Bestandteil ebenso wie die Interkultur. Damit wir die Attraktivität Stuttgarts erhalten, benötigen wir ein Unterstützungswerk, das auch diesen beiden Bereichen gerecht wird. Betreiber von Locations, die bisher keine städtische Unterstützung erhalten haben, stehen vor dem Aus, wenn sie Mieten zahlen müssen, ohne Veranstaltungen anbieten zu können. Migrantenvereine, die gleichfalls ganz überwiegend keine städtische Grundförderung erhalten, sind in vergleichbarer Weise von den Schließungen betroffen und haben oft nur Einnahmen aus Veranstaltungen zur Finanzierung ihrer Miete. Doch andererseits sollten die Maßnahmen tatsächlich allen dienen, die einen wichtigen Beitrag für die Stuttgarter Stadtgesellschaft leisten. Dies nur auf Kultur und Sport zu begrenzen, könnte dazu führen, dass gesellschaftlich wichtige Institutionen von keinerlei Hilfsprogramm profitieren.

Wir beantragen daher,

einen Fonds Mietkostenzuschuss einzurichten, der sich jetzt an der Übernahme der Mietkosten beteiligt, um die größte Not zu lindern und um das Überleben wichtiger Kultur- und gesellschaftlicher Angebote zu sichern. Antragsberechtigt sollen Einrichtungen sein, die ihren Sitz in Stuttgart haben, hier Miete zahlen und auf keinem anderen Weg (z.B. durch Stundung oder teilweisen Erlass der Miete) Abhilfe schaffen können. Für Details im Nachtkulturbereich kann aus unserer Sicht auf die Ideen aus der Konzeption zum Fonds Mietkostenzuschuss Nachtkultur (FMN) des Clubkollektivs zurückgegriffen werden.